AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR FOTOGRAFISCHE UND VIDEOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

§ 1 ALLGEMEINES
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von René Röbke
(Auftragnehmer) führte Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen durch. Die AGB dienen der
Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, was sich im Übrigen nachstellt
dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind einig, dass ausschließlich
Es gelten die vorliegenden AGB des Auftragnehmers. Etwaige Geschäftsbedingungen des
Auftraggeber finden keine Anwendung, außer sie wurden vorher schriftlich vereinbart. Von diesen
AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gelten
gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen
Diese den vorliegenden AGB liegen vor.
(2) Nachfolgend ist mit Begriffen wie Bild, Bilder, Bildnis etc., sowohl Foto- als auch Videomaterial
gelt.
(3) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten
Leistungen sowie die Vergütung werden festgeschrieben. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind
freibleibend und unverbindlich.
(4) Der Auftragnehmer bezieht sich auf die Bildauffassung sowie die künstlerisch-technische Gestaltung
zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
(5) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebots oder der
Zusendung des Auftrages zustande.
§ 2 NUTZUNGS- UND URHEBERRECHT
(1) Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des zu
Urheberrechtsgesetzes zu.
(2) Die vom Auftragnehmer hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Privatgebrauch
Verwendung des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht anders vereinbart wurde.
(3) Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen
Es wurde jeweils etwas anderes vereinbart – nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von
Nutzungsrechte, insbesondere an Dritte, bedürfen der besonderen Vereinbarung. Die Vervielfältigung
und Weitergabe an Dritte ist für private Zwecke erlaubt.
(4) Die Nutzungsrechte an den Fotografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises ein
Honorars auf den Auftraggebern über.
(5) Der Fotograf darf, außer wenn es schriftlich anders vereinbart wurde, die Lichtbilder im Rahmen der
Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (zB Webseite, Blogs, Facebook, Instagram,
Fachmagazine, Messen, etc.).
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes, hochauflösendes Bildmaterial, frei von Logos
und Wasserzeichen, im Dateiformat JPEG/JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten Rohdaten ist dagegen
ein vorher vereinbartes Entgelt möglich. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des
Aufträge, sofern nicht anders vereinbart. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
§ 3 VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Gebühr erhoben
Pauschale berechnet. Anfallende Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten,
Arbeits- und Materialkosten, Studiomieten etc.) werden gesondert abgesprochen und sind vom
Auftraggeber zu tragen.
(2) Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
(3) Durch die Beauftragung wird eine Zahlung in Höhe von 1/3 des Auftragshonorars fällig, sofern dies der Fall ist
nicht anders vereinbart wurde.
(4) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
(5) Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder bestehen
Rezept desRezepts.
(6) Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird ein Ausfallhonorar eintreten
berechnet: Bei der Stornierung ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%; Stornierung 30
bis 60 Tage vor dem gebuchten Termin 50%; ab 29 Tagen 100% der vereinbarten Gesamtsumme, auch
wenn noch keine Zahlungen geleistet wurden.
§ 4 Haftung, Fahrübergang
(1) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen stehen
Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Schäden oder Verluste der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
(3) Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Auftragnehmer verlangt werden
bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für
Fristüberschreitungen.
(4) Für Schäden, Mängel oder Verluste durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen erbracht haben
Auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen, auch deren Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt.
Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (zB plötzliche
Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem
vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. Zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliches Daraus abgeleitet werden
Schadensersatzansprüche oder Folgen werden übernommen. Natürlich wird sich René Röbke in diesem
Fallen Sie dringend auf einen Ersatzfotografen. Bereits bezahltes Honorar wird dem Auftraggeber
dann vollständig erstattet.
§ 5 DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlich ist,
personenbezogene Daten werden gespeichert. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im
Im Rahmen des Auftrages sind bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden
nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
§ 6 WIDERRUFSRECHT
(1) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung, da sich der Auftragnehmer
verpflichtet die Dienstleistung (Foto- und/ oder Video-Produktion) zu einem bestimmten Zeitpunkt zu
erbringen (BGB § 312g Abs. 2 Nr. 9). Dies bedeutet, dass für den Auftraggeber kein Widerrufs- oder Widerrufsrecht besteht
Rückgaberecht besteht.
(2) Bei der Bestellung eines individuell angefertigten Präsentationsprodukts (zB Fotobuch oder
Hochzeitsalbum, Fotoabzüge, sonstige Drucksachen) besteht ebenfalls kein Widerruf oder
Rückgaberecht, da die Produkte nach den Vorgaben des Bestellers angefertigt werden und auf seine werden
persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (BGB § 312g Abs. 2 Nr. 1).
§ 7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN UND SALVATORISCHE KLAUSEL
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Minden.
(2) Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
Teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Sterben
unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.